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JaRei

Fachgerechte
Fliesenverlegung

Steuertipp

Ab dem Jahr 2009 können Sie bei Ihrer Steuererklärung bis zu 1.200,00 € für Handwerkerleistungen als Steuerbonus geltend machen !!

Privathaushalte können sich vom Staat für Handwerkerleistungen bis zu 1.200 Euro zurückholen. Genau genommen 20 Prozent von maximal 6.000 Euro - allerdings nur den anteiligen Rechnungsbetrag für die Arbeitsleistung, nicht für das Material. Unter den Handwerkerleistungen fallen u.a. z.B. die Sanierung Ihres Badezimmers oder aber auch sämtliche anderen Fliesenlegerarbeiten in Ihrem Gebäude.

Beispiel: Sie lassen sich Ihr Badezimmer neu gestallten und erhalten von uns eine Gesamtrechnung in Höhe von 3.800 €. Darin enthalten ist reine Arbeitsleistung in Höhe von 2.200 € netto (zuzüglich 19% MwSt). Arbeitskosten............2.200,00 € zzgl. 19 %...................418,00 € Gesamtsumme..........2.618,00 €

Davon 20% Förderung entspricht 523,60 € Steuerbonus!

Sprechen Sie uns an! Wir stellen Ihnen gerne weitere Informationen zur Verfügung.

(Quelle: dpa .. handwerksblatt .. Bundesfinanzministerium etc.)